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KJM-Unterrichte werden fortgesetzt

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Liebe Schüler*innen der KJM, liebe Eltern,

Musikschulen dürfen als Bildungseinrichtung ihren Betrieb auch während des behördlich angeordneten Teil-Lock-Downs aufrecht erhalten.

Die KJM darf damit den Musikschulunterricht fortsetzen!

Die aktuell gültigen Hygienepläne bleiben bestehen und werden durch folgende Maßnahmen während des Unterrichts ab Montag, den 2.11.2020 ergänzt:

1. Jede Person hat im öffentlichen Raum und in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Regelung gilt auch für die Teilnehmenden eines Unterrichtsangebotes der Musikschule. 

Lehrer*innen und Schüler*innen (mit Vollendung des 6. Lebensjahres) tragen während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung. Ausgenommen sind die in §3 (6) genannten Personen.

Für Blasinstrumentalist*innen und Sänger*innen im Einzel-und Gruppenunterricht: 

2. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn die musikalische Aktivität, zum Beispiel das Spielen eines Blasinstruments oder die Gesangsausbildung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausschließt, allerdings nur „im Rahmen der Einzelausbildung“ (vergl. § 3 (4)/8). Demzufolge ist das zweckbedingte Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes während des aktiven Musikunterrichts jeweils nur der jeweils musikalisch aktiven Person gestattet. Alle weiteren Unterrichtsteilnehmer inkl. Lehrkraft sind gehalten, eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen.

Wir wünschen allen weiterhin viel Freude beim Musizieren!

Posted on 2. November 2020
Von Anke NickelAllgemein

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