KJM Schulordnung

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  1. Aufgabe der Kreisjugendmusikschule ist es, entsprechend § 2 d. Vereinssatzung, vorrangig junge Menschen an die Musik heranführen. Grundsätzliches Ziel der Kreisjugendmusikschule ist es, eine musikalische Breitenarbeit zu leisten, jedoch auch Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern.
    Der Unterricht wird nach den Lehrplänen erteilt, die der Vorstand der Kreisjugendmusikschule nach den Empfehlungen des Verbandes deutscher Musikschulen beschließt.
  2. An Ausbildungsmöglichkeiten werden angeboten:
    – Musikalische Grundstufe in Kursen
    – instrumentaler / vokaler Unterricht im Einzel-, Gruppen- oder Kombiunterricht
    – Ensemble- und Ergänzungsunterrichte in Form von Spielkreisen, Ensemblearbeit, Gehörbildung, Harmonielehre.
  3. Die Zusammensetzung der Gruppen kann sich nach den pädagogischen Maßgaben der KJM ändern. Die Gebühren sind jeweils den Gruppenstärken anzupassen.
  4. Das Schuljahr der Kreisjugendmusikschule beginnt am 01. Oktober eines jeden Jahres und endet am 30. September des folgenden Kalenderjahres. Die Schulferien der Kreisjugendmusikschule sind mit denen der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Stade identisch. Zusätzliche Angebote sind jedoch nicht ausgeschlossen. In Katastrophenfällen (z. B. Sturm, Hochwasser, Schnee) gelten für den Unterricht der Kreisjugendmusikschule die vom Landkreis Stade für die öffentlichen Schulen zu treffenden Maßnahmen. Folgende Tage sind unterrichtsfrei: Gesetzliche Feiertage, letzter Schultag vor den Sommerferien. Hitzefrei für Schulunterricht gilt nicht für die Kreisjugendmusikschule.
  5. Zur Vermeidung weiter und verkehrsgefährdeter Schulwege sind die Unterrichtsräume über das Kreisgebiet verteilt. Wünsche nach einer bestimmten Lehrkraft oder einem Unterrichtsort werden nach Möglichkeit erfüllt.
  6. Lehr- und Lernmaterialien , Instrumente und Notenmaterialien sind von den Schülern/Schülerinnen bereit zu halten. Im Rahmen der Bestände der Kreisjugendmusikschule Stade können diese den Schülern/Schülerinnen zur Verfügung gestellt werden. Für Instrumente wird eine Leihgebühr erhoben (siehe Gebührenordnung).
  7. Die Unterrichtsstunde beträgt grundsätzlich 45 Minuten. Alle Schüler/Schülerinnen der Kreisjugendmusikschule müssen die Anforderungen erfüllen, die sich aus den Lehrplänen ergeben. Der Lernfortschritt wird in jährlichen Vorspielen festgestellt. Die hierfür erforderlichen Proben und Auftritte sind gebührenfreie, obligatorische Unterrichte. Die Kreisjugendmusikschule nimmt an dem alljährlichen Wettbewerb „Jugend musiziert“ teil.
  8. Die Schüler/Schülerinnen sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsveranstaltungen verpflichtet. Unterrichtsversäumnisse sind der Lehrkraft vorher anzuzeigen, bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen durch die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten.
  9. Eine Aufsicht durch die Lehrkräfte besteht nur während der Dauer des Unterrichtes.
  10. Bei Unfällen, Verlust von Kleidungsstücken und zum Schulgebrauch bestimmter Sachen leistet die Kreisjugendmusikschule den Unterrichtsteilnehmern/Unterrichtsteilnehmerinnen nur im Rahmen und Umfang des zugunsten der Schüler/Schülerinnen

    beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände bestehenden Versicherungsschutzes Ersatz. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
  11. Diese Schulordnung wurde von der Mitgliederversammlung der Kreisjugendmusikschule Stade e. V. in Stade beschlossen und tritt mit Wirkung vom 19.01.1999 in Kraft.

KreisJugendMusikschule Stade e.V.

Gebührenordnung

Es gilt jeweils die neueste Gebührenordnung.
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Schulordnung

Es gilt jeweils die neueste Schulordnung.
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Datenschutzverordnung

Es gilt jeweils die neueste Datenschutzverordnung.
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