KJM Gebührenordnung

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Gebührenordnung

Gültig ab 1. Januar 2024
Inhalt

Grundstufe

Unterricht wöchentlich, Gebühr pro Teilnehmer und Monat
  • Musik für Minis 36,40 €

    • Eltern musizieren mit ihren Kindern • 1 ½ - 3-jährige Kinder mit einem Elternteil • 8 Eltern-Kind-Paare • 45 Minuten

  • Musikalische Früherziehung (MFE) 27,40 €

    • Kursdauer 2 Jahre • 4 - 6-jährige Kinder • 10 Kinder • 60 Minuten

  • MusikBus 27,40 €

    • Fortführung der MFE im dritten Jahr mit Instrumentenkunde • Bis 10 Kinder • 60 Minuten

Instrumentalunterricht für Kinder/Jugendliche

Unterricht wöchentlich, Gebühr pro Teilnehmer und Monat
  • Gruppe ab 2 Teilnehmern 64,60 €

    Dauer pro Woche: 45 Minuten

  • Gruppe ab 3 Teilnehmern 54,40 €

    Dauer pro Woche: 45 Minuten

  • Gruppe ab 4 Teilnehmern 45,60 €

    Dauer pro Woche: 45 Minuten

  • Gruppe ab 5-7 Teilnehmern 38,50 €

    Dauer pro Woche: 45 Minuten

  • Einzelunterricht 81,20 €

    Dauer pro Woche: 30 Minuten

  • Einzelunterricht 122,00 €

    Dauer pro Woche: 45 Minuten

Ensembleunterricht

Unterricht wöchentlich, Gebühr pro Teilnehmer und Monat
  • Teilnahme an Ensembles ohne Hauptfachunterricht 10 €

Instrumentenmiete

Sofern verfügbar, Gebühr pro Teilnehmer und Monat
Die Lehrkräfte sind bei der Auswahl eines eigenen Instrumentes gerne behilflich
  • Instrumentenmiete im 1. Jahr (12 Monate) 12 €
  • Instrumentenmiete nach 1 Jahr (ab 13. bis 18. Monat) 18 €
  • Instrumentenmiete nach 1 ½ Jahren (ab 19. bis 24. Monat) 24 €
  • Instrumentenmiete nach 2 Jahren (ab 25. Monat) 36 €

Gebührenordnung Hinweise

Gebühren: Jugendliche – Erwachsene

Die Gebühren gelten auch für Jugendliche ab 18 Jahren bzw. ab 25 Jahren, sofern sich der Schüler noch in einer Ausbildung befindet. Ausnahmeregelungen bis 28 Jahre gelten für die Fächer Gesang, Kontrabass und E-Bass, da diese Fächer wegen der stimmlichen Entwicklung bzw. der Größe der Instrumente üblicherweise erst im Jugendlichenalter begonnen werden.

Da die KJM mit Mitteln der Jugendförderung finanziert wird, können Erwachsene nur über den Verein MusikConTakte e.V. unterrichtet werden.

Informationen im Büro der KJM oder auf der Internetseite: www.musikcontakte.de.

Alle Gebühren sind immer Jahresgebühren verteilt auf 12 Monate und fallen unabhängig von der Anzahl der Unterrichte pro Monat an.

Ermäßigungen

Es werden Geschwisterermäßigungen gewährt: das 1. Kind zahlt volle Gebühren, ab dem 2. Kind gibt es 10 %, mindestens aber 5 € Ermäßigung, gleiches gilt für Zweitfächer.

Sozialermäßigungen werden auf Antrag bewilligt; Leistungsempfänger nach SGB II / XII erhalten 50%, Wohngeldempfänger 20% Ermäßigung.

Ensemblefächer

Der Unterricht im Ensemble ist für Schüler der KJM frei. Spieler, die keinen Unterricht an der KJM haben, zahlen monatlich 10 € für den Ensembleunterricht.

Leihinstrumente

Es können je nach Vorrat verschiedene Instrumente ausgeliehen werden. Die Ausleihe ist in der Regel für ein Jahr, damit nachfolgende Schüler ebenfalls auf Leihinstrumenten beginnen können.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Wenn nicht sofort ein Unterrichtsplatz frei ist, wird der Schüler in die Warteliste aufgenommen. Die Einteilung erfolgt nach Unterrichtsorten in der Reihenfolge der Anmeldung. Gebühren fallen erst mit Beginn des Unterrichtes an.

Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 € erhoben.

Kündigung

Der Unterricht kann schriftlich mit zweimonatiger Frist zum 31. März, 30. September und 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden.
Kurse laufen über den angegebenen Zeitraum und müssen nicht gesondert gekündigt werden. Für die Musikalische Früherziehung gelten die ersten 2 Monate als gebührenpflichtige Einstiegsphase, während der kurzfristig zum Monatsende gekündigt werden kann.

Bankverbindung

Um Ihren und unseren Aufwand und die Verwaltungskosten gering zu halten, empfiehlt die KJM, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Gebühren können aber auch per Dauerauftrag oder mit Einzelüberweisungen an die Musikschule gezahlt werden:

Volksbank: IBAN: DE43241910151001399700, BIC: GENODEF1SDE

KSK Stade: IBAN: DE64241511160000129254, BIC: NOLADE21STK

SSK Stade: IBAN: DE13241510050000047050, BIC: NOLADE21STS

Allgemeine Regelungen (siehe auch Schulordnung)
  • Zahlungsverpflichtung besteht erst ab Beginn des Unterrichts.
  • Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
  • Unterrichtsstunden erkrankter oder infolge höherer Gewalt verhinderter Lehrkräfte werden nach Möglichkeit vertreten. Ist eine Vertretung nicht möglich, muß der Unterricht ausfallen.
  • Unterrichtsausfall aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat (z.B. Lehrerfortbildung), wird am Schuljahresende auf Antrag pro Jahr ab der fünften Unterrichtsstunde rückvergütet. Bei längerer Krankheit einer Lehrkraft werden Gebühren nach der 4. ausgefallenen Unterrichtsstunde erstattet.
  • Die KJM Stade e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der keine Gewinne erzielt. Sollte der Finanzbedarf der KJM durch die Gebühren nicht mehr gedeckt werden können, ist die KJM berechtigt, eine Gebührenerhöhung vorzunehmen. Eine Kündigung ist dann zum Inkrafttreten der Gebührenerhöhung möglich und muß der KJM zum 15. des Vormonats vorliegen

Gebührenordnung

Es gilt jeweils die neueste Gebührenordnung.
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Schulordnung

Es gilt jeweils die neueste Schulordnung.
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Datenschutzverordnung

Es gilt jeweils die neueste Datenschutzverordnung.
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